Es müssen drei Sachen unterschieden werden:
1) behördliche Auflagen:
Aus Lärmschutzgründen bedürfen bestimme Flugzeugtypen einer Ausnahmegenehmigung.
2) operative Einschränkungen:
Abhängigkeit von Länge der Startbahn, Wetter (Wind/Feuchtigkeit usw), Hindernisfreiheit beim Start und Höhe des Flughafens.
Vom Flugzeugtyp her ist das Hauptproblem die Zuladung, welche Zuladung (Passagiere, Fracht, Post) soll über welche Strecke befördert werden. Wieviel Fuel muss ich dafür an Bord haben.
Dies führt je nach dem wie lang die Startbahn ist zu einem restriktiven Takeoff Weight. Hierfür hat jede Airline und jedes Flugzeug bestimmte Limits.
Der Start von einer B747 ist sicher möglich, aber mit entsprechend massiven Einschränkungen der Zuladung. Je weiter der Flug ist umso geringer die mögliche Zuladung. Es ist möglich innereuropäisch mit allen Passagieren zu fliegen, aber auf einer Langstrecke nicht ggf. wäre ein Tankstopp nach relativ kurzer Flugstrecke nötig.
3) Fire rescue category (Vorgaben erfolgen von der ICAO):
Jeder Flughafen ist entsprechend seiner vorhandenen Feuerwehrausstattung in eine bestimmte Kategorie eingeordnet. Hier ist vor allem die Anzahl der Flughafentauglichen Tanklöschfahrzeuge die Grundlage.
Die Kategorie kann durchaus auch für einen Flug aufgestockt werden, wenn zb. zusätzliche Fahrzeuge an einem Flughafen bereitgestellt werden.
ERF hat die Kategorie 7 (bis CAT 9 auf request).
http://www.flughafen-erfurt-weimar.de/en/airport/fascination-airport/fire-station.htmlWeiter Infos:
http://en.wikipedia.org/wiki/Aircraft_rescue_and_firefightingDie ICAO hat z.B. die Flugzeuge von Boeing in folgende Kategorien unterteilt:
B737-700 CAT 6
B737-800 CAT 7
B757-200 CAT 7
B757-300 CAT 8
B767-300 CAT 8
B747SP CAT 8
B747-400 CAT 9
B777-200 CAT 9
B747-8I CAT 10
DC10-30 CAT 8
MD11 CAT 9
Ob ein Flugzeug von einem jeweiligen Starten und Landen darf, hängt von vielen Komponenten ab und kann nicht pauschal beantwortet werden.
So waren von ERF in den 90iger Jahren Flüge mit Corsair B747 nach Malaga geplant. Diese scheitereten damals an der behördlichen Genehmigung.
In den 90iger Jahren waren Flüge mit DC10-30, L1011 und B767-300 Altag in ERF. Allerdings waren das immer Flüge über relativ kurze Strecken (meist zu Zielen im Mittelmeer ohne große Frachtzuladung).
Die VIP Flüge der Airforce One und A340-300 der Flugbereitschaft sind schlechte Beispiele, da dort relativ wenig Gäste über eine sehr kurze Strecke befördert wurden. Für solche Fälle sind Ausnahmen möglich. Diese würde es unter reguären Bedingungen für normale Passagier- oder Frachtflüge nicht geben.