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Änderung der CTR-Erfurt

Verfasst: Do 26. Feb 2009, 08:23
von Capovau
Wir möchten Euch zu Änderungen in unserer Region, insbesondere in der Kontrollzone Erfurt (CTR*-Erfurt) informieren.

1.) Die Deutsche Flugsicherung GmbH wird mit Aktualisierungen zum 12.März 2009 im AIP*-VFR* Veränderungen der Pflichtmeldepunkte vornehmen:- Pflichtmeldepunkt „S“ wird direkt auf das Autobahnkreuz Erfurt West gelegt, ist also besser zu identifizieren
- Pflichtmeldepunkt „N“ liegt an der B4 über dem Andislebener Kreuz

Neu kommen die Pflichtmeldepunkte „S2“ und „N2“ hinzu !
- „S2“ wird südlich des Anflugsektors über der A71 Anschluß B7 sein (etwa IKEA)
- „N2“ am Kreuz A71/B4

Die neuen Pflichtmeldepunkte sollen nach Aussage der DFS als fallweise zugewiesene „Holding-Bereiche“ bei IFR*-Verkehr im Anflugsektor dienen. Der Verkehrsleiter kündigte eine unkomplizierte Handhabung an. Generell sind wir mit BZF* in der Kontrollzone nach wie vor willkommene Luftverkehrsteilnehmer.

2.) Bitte unbedingt das Erfordernis einer Flugverkehrskontrollfreigabe für den Einflug (§23 Abs.4LuftVO) beachten!
Die DFS* wünscht neben dem Sprechfunkverfahren kurze und präzise Angabe bezüglich des Vorhabens in der Kontrollzone. (Durchflug, Fotoflug, Rundflug über der Stadt o.ä.)

3.) Das Flugbeschränkungsgebiet ED – R 95 A (Ohrdruf) erfordert gesteigerte Aufmerksamkeit.Seit dieser Woche führt die Bundeswehr dort Flüge mit Drohnen durch. Diese Fluggeräte fliegen in Höhen bis zu 2000 ft. Eine Anfrage nach Aktivität des Gebietes z.B. bei Erfurt Turm oder München-Information ist vor Einflug dringend geboten.

4.) Allgemeine Information: Sky-Laternen
Die leuchtenden Himmelslaternen erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Allerdings hat die atemberaubende Schönheit eine Kehrseite: Die Aufstiegshöhe beträgt bis zu 500m! Damit bedeuten sie eine reale Gefahr für den Luftverkehr und sind folgerichtig im Bereich CTR + 1NM generell verboten. Eine Aufstiegsgenehmigung wird durch die DFS/Erfurt ausdrücklich nicht erteilt.

Einen Entwurf der künftigen Sichtanflugkarte ist angefügt. Ein größeres Bild kann bei mir nach Anfrage erhalten werden.

Gruß
Thomas


*AIP= Luftfahrthandbuch; unterteilt sich in:
AIP-VFR=Luftfahrthandbuch Sichtflug;
AIP-IFR=Luftfahrthandbuch Instrumentenflug;
Siehe auch hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Luftfahrthandbuch

*BZF=Sprechfunkzeugnis;
Siehe auch hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Sprechfunk ... (Luftfahrt);

*CTR= Kontrollzone eines Flughafens.
Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Kontrollzone
klein_CTR Erfurt 2009.jpg
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